Schiedsamt
Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges - trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils - vor einem Scherbenhaufen.
Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschlichen Beziehungen sind aber oftmals für immer zerstört. Hier stellt sich die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für die Beteiligten sinnvoller wäre. Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Landesschlichtungsgesetz und der Schiedsordnung Schleswig-Holstein die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich in Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.
Zu den Aufgaben des Schiedsmannes gehören in erster Linie bürgerliche Rechtsstreitigkeiten einschließlich Nachbarrecht sowie bestimmte strafrechtliche Delikte. Der Weg, Streitigkeiten über ein Schlichtungsverfahren zu klären, spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern ist auch wesentlich kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren. Zudem endet eine erfolgreiche Schlichtung durch den unparteiisch agierenden Schiedsmann am Ende nicht mit einem Gewinner oder Verlierer, sondern mit einer Einigung beider Parteien.
In einem Beratungsgespräch besteht die Möglichkeit, sich unverbindlich über die Aufgaben und Möglichkeiten des Schiedsmannes sowie Sinn und Zweck einer vorgerichtlichen Streitschlichtung zu informieren. Vielleicht kann aber auch bereits ein persönliches Gespräch mit dem Schiedsmann dazu beitragen, ein offizielles Schlichtungsverfahren oder eine gerichtliche Auseinandersetzung abzuwenden, indem aufgebrachte Gemüter besänftigt werden können. Wenden Sie sich bei Interesse gern an unser Schiedsamt.