Niederschlagswasser ist laut § 54 WHG „das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“. Die Niederschlagswasserbeseitigung im Amt Siek obliegt den Gemeinden, die dafür entsprechende Satzungen erlassen haben.
Die Gemeinden werden bei der Aufgabenwahrnehmung durch HamburgWasser (HW) unterstützt.
Nachfolgend werden Aufgabenzuständigkeiten im Niederschlagswasserbereich dargestellt:
- Entwässerungsanträge für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Kanalnetz sind im Amt Siek einzureichen. Für die Antragsprüfung und die ggf. erforderliche Herstellung von Hausanschlüssen kooperieren die Gemeinden mit HW.
- Die Einleitung von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser bedarf i.d.R. einer wasserrechtlichen Einleiterlaubnis durch die untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn.
- Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen erheben die Gemeinden nach Maßgabe Ihrer Satzungen Benutzungsgebühren. Für die Bescheiderstellung kooperieren die Gemeinde mit HW.
- Weiterhin nimmt HamburgWasser Aufgaben aus dem Bereich der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) und der Rufbereitschaft (öffentliche Anlagen) wahr.
- Sofern Straßen in der Baulast der Gemeinden liegen, obliegt den Gemeinden auch die Ableitung bzw. Behandlung des auf diesen Straßen anfallenden Niederschlagswassers. Für Kreis- bzw. Landesstraßen gilt dies i.d.R. nur innerhalb der Ortsdurchfahrten. Die Reinigung der Straßeneinläufe erfolgt in diesen Bereichen durch die gemeindlichen Bauhöfe bzw. durch beauftragte Dritte.
Starkregen
Wenn innerhalb kurzer Zeit außergewöhnlich große Mengen an Niederschlag auftreten, spricht man von Starkregen. Die Niederschläge können kurzfristig nur begrenzt versickern oder durch die Kanalisation aufgenommen werden, so dass es zur Sammlung von Niederschlagswasser auf der Geländeoberfläche kommt. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Information über Starkregenereignisse, daraus resultierende Überflutungen und Vorsorgemöglichkeiten: schleswig-holstein.de - Hydrologie und Niederschlag - Starkregen