Update vom 25.01.2021: Aktuell wird das konkrete Verfahren für die Erstattung von Elternbeiträgen zur Kita-Betreuung und zur Ganztagsbetreuung an Schulen auf Landesebene noch erarbeitet. Es zeichnet sich ab, dass sich die Erstattung der Beiträge aufgrund der Verlängerung der Schließung der betroffenen Einrichtungen auch über den Januar hinaus bis mindestens Mitte Februar 2021 erstreckt.
Für die Beitragserstattung im Bereich Kita-Betreuung liegt ein Gesetzesentwurf vor, der im Landtag voraussichtlich Ende Februar beschlossen wird. Dieser Entwurf sieht vor, dass Einrichtungsträger für den Monat Januar 2021 keine Elternbeiträge erheben dürfen. Eventuell bereits gezahlte Beiträge sind zurückzuerstatten oder mit späteren Monaten zu verrechnen.
Bis zur Entscheidung des Landtags gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Beitragserstattung. Für die Kitas Hoisdorf und Stapelfeld sowie für die Offene Ganztagsschule Stapelfeld werden die Elternbeiträge/-gebühren nicht wie geplant am 01.02. eingezogen sondern frühestens zum 15.02. Hier bleibt abzuwarten, ob die Schließungen auch über den 14.02. hinaus bestehen bleiben.
(si/kk)
Meldung vom 07.01.2021: In einem Pressetext des Landes Schleswig-Holstein vom 06.01.2021 wird mitgeteilt, dass für den Monat Januar 2021 die Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung entlastet werden. So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge übernehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege und für die Ganztagsbetreuung an Schulen.
Das konkrete Verfahren soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details wird das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden klären. Auf die Presseinformation des Landes S-H vom 06.01.2021 wird verwiesen. Hier wird generell erklärt, wie es mit den Schulen und Kitas ab dem 11. Januar 2021 weitergeht.
Die Kita- und Schulträger müssen nun abwarten, was genau das Land mit den kommunalen Landesverbänden hinsichtlich der Beitragserstattung vereinbart. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden die Eltern gebeten, die bereits gezahlten Gebühren/Beiträge für Januar nicht zurück buchen zu lassen. Hier erfolgt eine unverzügliche Erstattung durch die Träger, sofern dies durch das Land S-H vorgegeben wird.
(si/kk)