Die Antragsunterlagen zum Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der Neubauvorhaben Müllheizkraftwerk und Mono-Klärschlammverbrennung in Stapelfeld, wurden nach dem Erörterungstermin im Dezember 2019 durch die Antragstellerin überarbeitet und nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), erneut Anfang 2021 ausgelegt.
Die Gemeinden Braak, Brunsbek, Siek und Stapelfeld, sowie der Abwasserverband Siek wurden in diesem Zusammenhang, im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG i.V.m. §11 der 9. BImSchV, erneut zur Stellungnahme der geänderten Antragsunterlagen aufgefordert. Eine Stellungnahme war dabei ausschließlich zu den geänderten Passagen, nach eingeräumter Verlängerung der Antwortfrist, bis zum 28.02.2021 an das LLUR möglich.
In der ersten Behördenbeteiligung im Jahr 2019 haben sich die betroffenen Gemeinden des Amtsgebietes und der Abwasserverband über das Amt Siek zusammengeschlossen. Zur Prüfung der Unterlagen und Formulierung einer immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme, wurde damals ein unabhängiges Ingenieursnetzwerk zur Beratung über das Amt beauftragt. Eben diese Experten wurden zur erneuten Prüfung der geänderten Antragsunterlagen herangezogen. Die untenstehende ergänzende umweltfachliche Bewertung, wurde zur Abgabe einer erneuten Stellungnahme und ihrer Berücksichtigung im weiteren Genehmigungsverfahren erarbeitet und beim LLUR vom Amt Siek, den Gemeinden Braak, Brunsbek, Siek, Stapelfeld und vom Abwasserverband eingereicht.
Es folgt die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen aller beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit durch die Genehmigungsbehörde.
(pa)