Alle kommunalen Träger von Friedhöfen - und somit auch der Zweckverband Friedhof Siek - haben nach ständiger Rechtsprechung alljährlich alle Grabsteine auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unserem Friedhof. Die Standsicherheitsprüfungen dienen der Unfallverhütung und werden von einem Prüfberechtigten durchgeführt.
Die Standsicherheitsprüfung der Grabmalanlagen erfolgt nach den Vorgaben der VSG 4.7 (Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal-2019) der Deutschen Natursteinakademie in der aktuell gültigen Fassung. Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis.
Die diesjährige Prüfung wird ab Montag, den 22.07.2024 durchgeführt.
Nach Abschluss der Prüfung werden die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmalanlagen vom Amt Siek benachrichtigt.
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