Anordnung der Aufstallung im Kreis Stormarn
Seit dem 13.01.2022 ist für den Kreis Stormarn die Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln und das Verbot von Ausstellungen von Geflügel, Tauben und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kraft.
Sie ist zu finden unter: https://www.kreis-stormarn.de/aktuelles/bekanntmachungen/index.html .
Bitte nutzen Sie ab sofort das neu eingerichtete Funktionspostfach tiergesundheit@kreis-stormarn.de für die Kontaktaufnahme mit dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn zu Anliegen, die Tierschutz oder Tierseuchen betreffen.