Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer/innen eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Infos zu Bodenrichtwerte finden Sie unter
Grundsteuerportal - Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten (gdi-sh.de)
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
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