Zum 01.01.2025 wird die Grundsteuerreform umgesetzt.
Das Land Schleswig-Holstein hat erklärt, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Gemeinden, die zur Erhebung der Grundsteuer berechtigt sind, nicht mehr Erträge als vor der Reform erzielen sollen. Dazu wurde das Transparenzregister veröffentlicht. Hier ist für jede Gemeinde der Grundsteuerhebesatz zu finden, der zu einer Aufkommensneutralität für die Gemeinde führen soll.
Verfassungsrechtlich festgeschrieben obliegt die Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes jedoch einzig und allein der jeweiligen Gemeinde. Somit besteht kein Anspruch darauf, dass der im Transparenzregister genannte Hebesatz durch die Gemeinde auch tatsächlich festgesetzt wird.
Die politischen Gremien der Gemeinden (in der Regel sind das zunächst die Finanzausschüsse, bevor die Gemeindevertretung abschließend entscheidet) werden im November/Dezember diesen Jahres in öffentlicher Sitzung über die jeweiligen Hebesätze entscheiden. Die jeweiligen Einladungen zu allen Sitzungen finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Im 1. Quartal 2025 erhalten Sie vom Amt Siek Ihren Grundsteuerbescheid. Hierbei wird der neue, von der Gemeinde beschlossene, Grundsteuerhebesatz mit dem Messbetrag aus dem Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes multipliziert. Auch wenn insgesamt keine höheren Grundsteuererträge erzielt werden sollen, kann die Reform teilweise zu höheren Grundsteuern für den Einzelnen führen.
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