SEPA-Basis-LastschriftmandatIch/Wir ermächtige(n) das Amt Siek, Finanzbuchhaltung - jederzeit widerruflich - die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Amt Siek, Finanzbuchhaltung, auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Das Amt Siek ist berechtigt, vom Auftraggeber zu verantwortende Gebühren, die durch Rücklastschriften entstehen, gegen diesen geltend zu machen. Darüber hinaus dürfen bestehende Rückstände vom Amt Siek eingezogen werden.
Hinweis: Ich/Wir kann/können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass bei fehlender Anschrift eines abweichenden Kontoinhabers keine Abbuchung erfolgen kann.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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