Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: nördlich der "Alten Landstraße" und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 03.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Stapelfeld für das Gebiet nördlich der "Alten Landstraße" und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld, und die Begründung hierzu liegen in der Zeit
vom 17. April 2023 bis 17. Mai 2023
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz können im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- Entwicklungsgutachten Kreis Stormarn / Freie und Hansestadt Hamburg
Thema: Die Gemeinde Stapelfeld verfügt über keinen Landschaftsplan. Im Entwicklungsgutachten, das landschaftsplanerische Aussagen enthält, ist das Plangebiet bereits als Gewerbefläche, konkret als Müllverbrennungsanlage und Sondergebiet 'Erwerbsgärtnerei', dargestellt. Ebenfalls ist ein Knickabschnitt im Westen des südlich gelegenen Abschnittes, östlich des MVA-Neubaus, eingezeichnet. Die Gemeinde Stapelfeld liegt in dem Teilraum 'Hamburg-Rahlstedt - Stapelfeld - Braak'.
- Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen
- Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)
Thema: Einleitung; Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung; Prüfung der Belange des Artenschutzes gemäß BNatSchG; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Ausgleichsmaßnahmen; Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben, Pflanzanweisung; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen
Auswirkungen der Planung, insbesondere auf den Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Boden: Bodenbewertung; Archivfunktion; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Bodenschutz; Ausgleich.
Wasser: Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Entwässerung
Klima/Luft: Fläche bereits verbindlich überplant und als Lagerfläche genutzt.
Pflanzen und Tiere: Bereits verbindlich überplante Fläche; Brachfläche; Lagerfläche; Knick, Knickschutz; keine Biotopbeseitigungen; Prüfung Belange des Artenschutzes gem. BNatSchG - keine Änderungen.
Landschaftsbild: Bereits für eine bauliche Inanspruchnahme vorgesehen; umgebende Bebauung; freie Landschaft südlich der L 222.
Mensch: Keine allgemeine Wohnnutzung; Immissionen.
Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter; Denkmalschutzgesetz
Fläche: Keine Flächenbeanspruchung, bereits seit 40 Jahren für eine bauliche Inanspruchnahme vorgesehen.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen
Natura-2000-Gebiete: Im Geltungsbereich selbst befinden sich keine FFH-Gebiete und keine Europäischen Vogelschutzgebiete, allerdings grenzt das FFH-Gebiet DE 2327-301 'Kammmolchgebiet Höltigbaum / Stellmoor' direkt westlich des 'Ahrensburger Weges' in ca. 250 m Entfernung an das Plangebiet an.
- die eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB:
a) Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 17.03.2023
Bewertung der erwarteten Eingriffe in Natur und Landschaft; Zufahrt von L 222; Niederschlagswasserbeseitigung
b) Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 13.02.2023
Archäologische Kulturdenkmale; § 15 DSchG
c) Stellungnahme des LLUR - Untere Forstbehörde - vom 15.02.2023
Keine Waldflächen betroffen; Gewährleistung waldfreier Zustand
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 SDGVO), das mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 06.04.2023
Amt Siek
Der Amtsvorsteher