Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: nördlich der "Alten Landstraße" und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 06.02.2023 beschlossen, die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung für das Gebiet nördlich der "Alten Landstraße" und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld aufzustellen.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Ermöglichung einer maßvollen baulichen Entwicklung auf der Rechtsgrundlage der Innenbereichsvorschrift (§ 34 Baugesetzbuch), nachdem nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen des Bebauungsplanes sich eher als hinderlich erwiesen haben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit
vom 13. Februar 2023 bis 24. Februar 2023.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz können im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 10.02.2023
Amt Siek
Der Amtsvorsteher