Die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Stapelfeld wird mit Datum 27.04.2022 öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt rückwirkend ab 01.01.2022 in Kraft.
Gemeinde Stapelfeld: Bekanntmachung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Stapelfeld
Gemeinde Stapelfeld: Bekanntmachung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Stapelfeld
Amtliche Bekanntmachung vom 27.04.2022
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