Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.10.2017
b) Aufstellungsbeschluss
c) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 13b in Verbindung mit § 3 (1) BauGB
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.10.2017
Der Aufstellungsbeschluss vom 09.10.2017 wird aufgehoben.
b) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 04.04.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Verbesserung des Angebotes zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
c) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß 13b in Verbindung mit § 3 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 04.04.2022 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13b in Verbindung mit § 3 (1) BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Unterlagen liegen in der Zeit
vom 30. Mai 2022 bis 15. Juni 2022
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sie finden die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 27.05.2022
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: