Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 16 Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich „Alte Landstraße" (L222), nördlich „Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 09.04.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld für das Gebiet südlich „Alte Landstraße" (L222), nördlich „Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg und die Begründung hierzu liegen
vom 30. April 2018 bis 06. Juni 2018
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- Schalltechnische Untersuchungen zum interkommunalen Gewerbegebiet (2018)
- Baugrunderkundungen (2016)
- Oberflächenentwässerungskonzepte / Erschließungskonzepte (2017)
- Gewässernachweis Gewässer 3.1.1 und Stapelfelder Graben (Juni 2017)
- Untersuchung des RKB an der K 107 (Juni 2017)
- Grünordnerischer Fachbeitrag einschl. Biotopkartierung, FFH-Verträglichkeitsprüfung bzgl. FFH-Gebiet 2327-301 Kammolchgebiet Höltigbaum-Stellmoor und 2327-302 Stellmoorer Tunneltal / Höltigbaum und Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich (Februar 2018)
- Faunistische Kartierungen (Brutvögel, Amphibien) Interkommunales Gewerbegebiet Wandsbek-Stapelfeld (B-Plan Rahlstedt 131 und B-Plan 16 Stapelfeld) (2016)
- Erfassung der Haselmaus Interkommunales Gewerbegebiet Wandsbek-Stapelfeld (B-Plan Rahlstedt 131 und B-Plan 16 Stapelfeld) (2016)
- Erfassung Fledermäuse Interkommunales Gewerbegebiet Wandsbek-Stapelfeld B-Plan Rahlstedt 131 und B-Plan 16 Stapelfeld (2016)
- Artenschutzrechtliche Prüfung (Dezember 2017)
- Klimaökologische Auswirkungen der Bebauungspläne Rahlstedt 131 in Hamburg und Nr. 16 in der Gemeinde Stapelfeld (Juli 2017)
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB vor:
- Kreis Stormarn vom 20. November 2017 mit Hinweisen zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz (Schutzgut Landschaft), zum Umgang mit den Knicks im Gewerbegebiet (Schutzgut Tiere und Pflanzen), zum Immissionsschutz (Schutzgut Mensch), zur Oberflächenentwässerung (Schutzgut Wasser) und zum Bodenschutz (Schutzgut Boden)
- Archäologisches Landesamt vom 6. November 2017 zum Archäologischen Interessensgebiet (Schutzgut Kulturgüter)
- Hamburger Verkehrsverbund vom 20. November 2017 zur Verkehrsberuhigung in Stapelfeld (Schutzgut Mensch)
- Hamburger Wasserwerke vom 20. November 2017 zum Entwässerungskonzept (Schutzgut Wasser)
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Untere Forstbehörde vom 27. Juli 2015 zum benachbarten Waldbestand (Schutzgut Pflanzen und Tiere und Sachgut Wald)
- Landwirtschaftskammer vom 10. November 2017 zu beachtenden landwirtschaftlichen Immissionen (Schutzgut Mensch)
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 21. November 2017 zu Schallimmissionen des überörtlichen Verkehrs (Schutzgut Mensch)
- BUND und NABU vom 21. November 2017 mit Hinweisen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere / Biodiversität, Wasser, Luft/Klima, Mensch, Landschaft sowie zu Ausgleichsmaßnahmen
- AG 29 vom 17. November 2017 mit Hinweisen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere / Biodiversität, Wasser, Luft/Klima, Mensch, Landschaft sowie zu Ausgleichsmaßnahmen
- Arbeitsgemeinschaft Naturschutz vom 20. November 2017 mit Hinweisen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere / Biodiversität, Wasser, Luft/Klima, Mensch, Landschaft sowie zu Ausgleichsmaßnahmen
- Freie und Hansestadt Hamburg, BSW vom 21. November 2017 mit Hinweisen zu Knicks (Schutzgut Tiere und Pflanzen) und zur Oberflächenentwässerung (Schutzgut Wasser)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf den Boden und Fläche, auf Wasser, auf Klima, auf Pflanzen, auf Tiere, auf Kultur und sonstige Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Belang / Schutzgut |
Vorliegende Information |
Auswirkung der Planung |
Schutzgut Mensch |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 5.2.1 (Büro LPJ, Norderstedt) Schalltechnische Untersuchung (Lärmkontor, Hamburg) Klimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover) |
Wohnumfeld / Erholungsfunktion Verlust landschaftliche Anmutung des Wegeabschnittes des Lütten Damm, aber Verlängerung des Lütten Damm nach Westen mit begleitenden Knicks, Vervollständigung des Wegenetzes / Aufwertung des Wohnumfelds Lärmimmissionen Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen „dem Grunde nach" bei der Bestandsbebauung Sieker Landstraße / Alten Landstraße, Festsetzungen von aktiven sowie passive Schallschutzmaßnahmen Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm innerhalb des Plangebiets Luftschadstoffe keinen lufthygienisch bedenklichen Verkehrsmehrbelastungen, ausreichende Durchlüftung des Plangebiets Lichtimmissionen Vermeidung von Störungen durch Anordnung geeigneter Lampen mit Blendschutz und bedarfsgerechte Beleuchtung Knicks als Blendschutz gegenüber dem angrenzenden Landschafts- und Erholungsraum |
Schutzgut Klima |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 5.2.2 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag im Abschnitt 3.2.3 sowie 5.3 (Büro LPJ, Norderstedt) Klimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover) |
Nutzungsänderung aus klimatischer Sicht vertretbar, auch nach Umsetzung der Planungen ist ein ausreichender Luftaustausch zu erwarten |
Schutzgut Boden und Fläche |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 5.2.3 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag im Abschnitt 3.2.1 sowie 5.1 (Büro LPJ, Norderstedt) |
Beanspruchung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen Versiegelungen, Überbauungen und Bodenverlusten, hohe Versiegelungsrate keine Beanspruchung von empfindlichen oder seltenen Böden, sondern nur Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Boden- und Naturschutz |
Schutzgut Wasser |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 5.2.4 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag im Abschnitt 3.2.2 sowie 5.2 (Büro LPJ, Norderstedt) Oberflächenentwässerungskonzept (wfw nordconsult, Hamburg) Baugrund- und Grundwasseruntersuchungen (Ing.-Büro Reinberg, Lübeck) |
Eingriffe in den Wasserhaushalt durch Überbauung und Versiegelung, Reduzierung der Grundwasser-Neubildungsrate sowie Veränderung des Oberflächenabflusses Oberflächenentwässerung über den Graben 3.1.1, den Stapelfelder Graben und die Stellau, grundsätzlich Mehrbelastungen der Vorflut, aber gedrosselte Einleitung Rückhaltung und Reinigung des Oberflächenwassers |
Schutzgut Tiere und Pflanzen |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 5.2.5 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag im Abschnitt 3.2.4 sowie 5.4 (Büro LPJ, Norderstedt)
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Verlust von Lebensräumen mit besonderer Bedeutung durch abschnittsweise Knickverluste Beeinträchtigung der erhaltenen Knickbestände Eingriffe in den straßenbegleitenden Straßenbaumbestand keine Standorte mit Vorkommen von gefährdeten oder geschützten Pflanzenarten Lebensraumverluste der Tierwelt, vorrangig für ungefährdete und weit verbreitete Arten keine Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen Verträglichkeit mit den Erhaltungs- und Schutzzielen der beiden FFH-Gebiete |
Schutzgut Landschaftsbild |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 5.2.6 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag im Abschnitt 3.2.6 sowie 5.5 (Büro LPJ, Norderstedt)
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deutliche Veränderungen des Landschaftsbildes Verschiebung des Siedlungsrandes nach Osten bestehender Landschaftsschutz ist aufzuheben Naturnahe Einbindung in das Landschafts- und Ortsbild |
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 5.2.7 (Büro LPJ, Norderstedt)
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dauerhafte städtebauliche Überprägung der landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen Wegfall von landwirtschaftlichen Nutzflächen keine archäologische Betroffenheit |
Während der o. g. Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 16 nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 20.04.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher