Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: Flurstücke 240 und 242, östlich angrenzend an das Grundstück "Reinbeker Straße 5", nördlich der Bebauung "Jägerstieg"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 07.10.2024 beschlossen, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Flurstücke 240 und 242, östlich angrenzend an das Grundstück "Reinbeker Straße 5", nördlich der Bebauung "Jägerstieg" aufzustellen.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
- Sicherung der städtebaulichen Ordnung
- Schaffung von Wohnraum, insbesondere unter dem Aspekt der Nachverdichtung.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 07.10.2024 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom
02. Dezember 2024 bis 30. Dezember 2024
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, Zimmer 6, 22962 Siek, während folgender Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Um eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme wird gebeten. Der Termin innerhalb der o.g. Zeiten kann mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -310 oder per Mail unter bauen@amtsiek.de abgestimmt werden. Andere Termine sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich.
Die Öffentlichkeit kann sich im o.g. Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können zeitgleich auch im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 29.11.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher