Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld (MVA) und der angrenzenden Flächen, nördlich der „Alten Landstraße“ (L222), östlich des „Ahrensburger Weges“, südlich des „Meiendorfer Amtsweges“ und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10.10.2022 beschlossen, die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld (MVA) und der angrenzenden Flächen, nördlich der „Alten Landstraße“ (L222), östlich des „Ahrensburger Weges“, südlich des „Meiendorfer Amtsweges“ und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld aufzustellen.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung einer zukünftig brachfallenden Ver- und Entsorgungsfläche;
- Bereitstellung einer Versorgungsfläche zur Ansiedlung eines Umspannwerkes;
- Erweiterung eines Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Stapelfeld der Verkehrsachse A 1;
- Vermeidung von gewerblich bedingtem Verkehrsaufkommen im Dorfkernbereich der Gemeinde Stapelfeld;
- Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs für örtliche und ortsangemessene Betriebe;
- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 03.04.2023 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 24. April 2023 bis 24. Mai 2023.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz können im Internet unter https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 14.04.2023
Amt Siek
Der Amtsvorsteher