Bekanntmachung der Gemeinde Siek - Entscheidung über die Gültigkeit des Bürgerentscheides der Gemeinde Siek vom 25.09.2022
Nach Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss hat die Gemeindevertretung Siek in ihrer Sitzung am 07.11.2022 nachfolgenden Beschluss gefasst:
1. Der Bürgerentscheid vom 25.09.2022 wird gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (GKWG) für gültig erklärt. Es liegt keiner der in § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG genannten Fälle vor.
2. Einsprüche gegen das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 25.09.2022 liegen nicht vor.
Siek, den 21.11.2022
Gemeinde Siek
gez. Andreas Bitzer
Der Bürgermeister
als Gemeindeabstimmungsleiter