Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Einbeziehungssatzung der Gemeinde Siek
Gebiet: Flächen westlich und östlich der Straße „Kampsredder“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 34 (6) i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung Siek hat in der Sitzung am 07.11.2022 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 34 (6) i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 14. November 2022 bis 25. November 2022.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz können im Internet unter https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 11.11.2022
Amt Siek
Der Amtsvorsteher