Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek
Gebiet: im Ortsteil Meilsdorf, nördlich der „Alten Landstraße“ (K39), westlich der Straße „Drift“, östlich der Bebauung „Alte Landstraße 18“ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Siek in der Sitzung am 12.06.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet: im Ortsteil Meilsdorf, nördlich der „Alten Landstraße“ (K 39), westlich der Straße „Drift“, östlich der Bebauung „Alte Landstraße 18“ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 01. Juli 2024 bis 31. Juli 2024
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite eingesehen werden:
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- Landschaftsplan der Gemeinde Siek, 1990
Thema: Hinsichtlich der umweltrelevanten Gesichtspunkte wurden für das gesamte Gemeindegebiet im Landschaftsplan Bestands- und Entwicklungskarten gefertigt, der naturschutzfachliche Zustand analysiert und Empfehlungen für die künftige Entwicklung erarbeitet.
- Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen
Thema: Visuelle Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes.
- Lärmtechnische Untersuchung, Gewerbelärm nach TA Lärm, erstellt von der Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH, 04.10.2022
Thema: Aufgabenstellung, Beschreibung der Situation, Gewerbelärm nach TA Lärm, Grundlagen der Beurteilung, Beurteilungszeiträume, Immissionsorte / Immissionsrichtwerte, Besonderheiten der Beurteilung von Feuerwehren - Martinshorn, Ermittlung der Geräuschemissionen, Allgemeines, Beschreibung der Feuerwehr, Ermittlung der Geräuschimmissionen, Bestimmung des Einwirkungsbereiches und der Immissionsorte, Beschreibung der Vorgehensweise, Bestimmung der Beurteilungspegel, Qualität der Prognose, Lärmschutzmaßnahmen, Zusammenfassung und Empfehlung, Erläuterung der Vorgehensweise, Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung.
- Baugrunduntersuchung, Bewertung der Versickerungsfähigkeit, erstellt von der Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH, 13.12.2022 und 19.04.2024
Thema: Methodik, Baugrund, Bodenkennwerte, Wasser, Baugrundbeurteilung, Versickerungsfähigkeit, Lageskizze, Bohrprofile, Körnungslinie DIN 18123.
- Vorplanung der Oberflächenwasserentwässerung, erstellt von der Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, 10.04.2024
Thema: Veranlassung, Lagebeschreibung und Topografie, Regenwasservorflut, Wasser-schutzgebiet, Kampfmittelfreiheit, Bodenverhältnisse, Fahrzeugwaschplatz, Grundlage der Oberflächenentwässerung, Alternativen, Hydraulische Grundlagen der Oberflächenentwässerung, Vordimensionierung der Oberflächenentwässerung, Zusammenfassung, Lageplan-Vorplanung, Baugrundgutachten, KOSTRA-DWD 2020 Datenblatt.
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
Thema: Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation; Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter; Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung; Prüfung der Belange des Artenschutzes gemäß BNatSchG; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Ausgleichsmaßnahmen; Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen.
Auswirkungen der Planung, insbesondere auf den Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Boden: Standortalternativen, Bodenbewertung; Archivfunktion; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; Baugrund, anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Bodenschutz; Ausgleichsregelung.
Wasser: Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Versickerungsfähigkeit; Entwässerung/Versickerung.
Klima/Luft: Beseitigung Ackerteilfläche, Klimagesichtspunkte.
Pflanzen und Tiere:
Ackerfläche, Gehölze in den Randbereichen, angrenzende Bebauung, keine gesetzlich geschützten Biotope; Beseitigung von unterschiedlichen Biotoptypen; besonders geschützte und streng geschützte Arten, Betroffenheit von Vogelarten und ggf. weiteren Arten, Haselmaus, Sperrfristen zur Gehölzbeseitigung und Baufeldräumung.
Landschaftsbild: Unbebaute Ackerfläche, angrenzende Bebauung, Lage im Kreuzungsbereich; Eingrünung; Plangebiet bereits zum Teil eingegrünt.
Mensch: Keine signifikanten Beeinträchtigungen; Lärmtechnische Untersuchung; Immissionen aus Landwirtschaft.
Kultur- und sonstige Sachgüter: Keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter; Denkmalschutzgesetz.
Fläche: Inanspruchnahme einer Fläche aus der freien Landschaft, Ackerfläche.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen.
Natura-2000-Gebiete: Es befindet sich kein europäisches Schutzgebiet im Sinne von Natura 2000 (FFH-Gebiet oder EU-Vogelschutzgebiet) im räumlichen Umfeld oder in einer vorstellbaren Beeinflussung.
- Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 06.01.2023: Ergebnisse Lärmtechnische Untersuchung; Niederschlagswasser, A-RW 1, Erschließung aus wasserrechtlicher Sicht nicht gesichert, Gründächer; kein Schmutzwasserkanal, allgemeine Hinweise; keine Altlasten.
- Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 25.11.2022: Keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale, § 15 DSchG.
- Stellungnahme der SH-Netz AG vom 09.12.2022: 110-kV-Freileitung - Abstände, Lagerungen und Bepflanzungen, Schutzbereiche, Arbeiten in den Bereichen, ergänzende Hinweise.
- Stellungnahme des LLUR - untere Forstbehörde vom 12.12.2022: Keine Waldflächen betroffen, dauerhafte Pflege der Anpflanzflächen erforderlich zur Gewährleistung einer waldfreien Fläche.
- Stellungnahme der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Stadtentwässerung AöR vom 16.12.2022: Schmutzwasser - Sammelgrube; Teilbereiche berohrt; Trinkwasser; Löschwasser.
- Stellungnahme des LBV S-H vom 13.12.2022: Anbauverbotszone; Immissionen; Emissionen.
- Stellungnahme des BUND vom 21.12.2022: Splittersiedlung, § 35 BauGB; Flächenverbrauch und -versiegelungen; Agrarflächen für regionale Versorgung; Alternativenprüfung; möglichst kleine Grundfläche; versickerungsfähige Parkplatzflächen, Photovoltaik, Wärmepumpe, Fassadenbegrünung; Ressourcenschutz.
- Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 28.11.2022: Flächenversiegelungen, Flächensparen, Regenwasserbeseitigung.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauen@amtsiek.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, wie z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Siek abgegeben werden.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gem. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes Nr. 26 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 26 nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB:
Die zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Der Termin kann mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107/88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de abgestimmt werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gem. § 3 Abs. 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite eingestellt: www.amtsiek.de.
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Siek, den 21.06.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher