Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Hinweis: Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung wurde bereits am 24.06.2022 im Stormarner Tageblatt und am 25.06.2022 im Markt veröffentlicht. In der Bekanntmachung wurde der Geltungsbereich nicht abgedruckt. Daher wird nachfolgend eine neue Bekanntmachung veröffentlicht.
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst 1. Änderung der Gemeinde Siek
Gebiet: Grundstücke "Neue Straße 2 - 36" (nur gerade Hausnummern) und "Alte Landstraße 2 - 2 b"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.03.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst 1. Änderung der Gemeinde Siek für das Gebiet Grundstücke "Neue Straße 2 - 36" (nur gerade Hausnummern) und "Alte Landstraße 2 - 2 b", und die Begründung hierzu liegen in der Zeit
vom 11. Juli 2022 bis 19. August 2022
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sie finden die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter
Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- Landschaftsplan der Gemeinde Siek
Thema: Hinsichtlich der umweltrelevanten Gesichtspunkte wurden für das gesamte Gemeindegebiet im Landschaftsplan Bestands- und Entwicklungskarten gefertigt, der naturschutzfachliche Zustand analysiert und Empfehlungen für die künftige Entwicklung erarbeitet.
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
Thema: Einleitung; Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, ein-schließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung; Prüfung der Belange des Artenschutzes gemäß BNatSchG; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Ausgleichsmaßnahmen; Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben, Pflanzanweisung; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen
Auswirkungen der Planung, insbesondere auf den Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Boden:
Bodenbewertung; Archivfunktion; schutz-würdige Bodenformen; Topographie; anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Bodenschutz; Aus-gleich
Wasser:
Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Entwässerung
Klima/Luft:
Fläche bereits vollständig bebaut
Pflanzen und Tiere:
Bereits bebaute Siedlungsfläche mit Einfamilienhäusern und Gartenflächen; Knick, Knickschutz; Prüfung Belange des Artenschutzes gem. BNatSchG, keine Änderungen
Landschaftsbild:
Bereits bebaute Siedlungsfläche
Mensch:
Keine signifikanten Beeinträchtigungen; Immissionen
Kultur- und sonstige Sachgüter:
keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter; Denkmalschutzgesetz
Fläche:
Keine Flächenbeanspruchung, bereits bebaute Siedlungsfläche
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen
Natura-2000-Gebiete:
Es befindet sich kein europäisches Schutzgebiet im Sinne von Natura 2000 (FFH-Gebiet oder EU-Vogelschutzgebiet) im räumlichen Umfeld oder in einer vorstellbaren Beeinflussung
- Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen,
- die eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
a) Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 20.01.2022
Archäologische Kulturdenkmale; § 15 DSchG
b) Stellungnahme des LLUR - Untere Forstbehörde - vom 25.01.2022
Keine Waldflächen betroffen
c) Stellungnahme des BUND vom 18.02.2022
Indirekte Betroffenheit der Belange des Umweltschutzes; erhöhter
Flächenverbrauch; Vorschriften des BauGB; sparsamer Umgang mit
Grund und Boden; unzulässige Verhinderungsplanung; Eigenart des
Ortsbildes eines Angerdorfes - Abweichung; Inanspruchnahme von
Flächen; nachhaltige städtebauliche Entwicklung
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst 1. Änderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 SDGVO), das mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 01.07.2022
Amt Siek
Der Amtsvorsteher