Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek
Gebiet: im Ortsteil Meilsdorf nördlich der 'Alten Landstraße' (K 39), westlich der Straße 'Drift', östlich der Bebauung 'Alte Landstraße 18' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 20.02.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek für das Gebiet im Ortsteil Meilsdorf nördlich der 'Alten Landstraße' (K 39), westlich der Straße 'Drift', östlich der Bebauung 'Alte Landstraße 18' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, und die Begründung hierzu liegen in der Zeit
vom 13. März 2023 bis 14. April 2023
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz können im Internet unter https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
Landschaftsplan der Gemeinde Siek, 1990
Thema: Hinsichtlich der umweltrelevanten Gesichtspunkte wurden für das gesamte Gemeindegebiet im Landschaftsplan Bestands- und Entwicklungskarten gefertigt, der naturschutzfachliche Zustand analysiert und Empfehlungen für die künftige Entwicklung erarbeitet.
Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen
Thema: Visuelle Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes
Lärmtechnische Untersuchung, Gewerbelärm nach TA Lärm, erstellt von der Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH, 04.10.2022
Thema: Allgemeine Angaben, Aufgabenstellung, Beschreibung der Situation, Gewerbelärm nach TA Lärm, Grundlagen der Beurteilung, Beurteilungszeiträume, Immissionsorte / Immissionsrichtwerte, Besonderheiten der Beurteilung von Feuerwehren - Martinshorn, Ermittlung der Geräuschemissionen, Allgemeines, Beschreibung der Feuerwehr, Ermittlung der Geräuschimmissionen, Bestimmung des Einwirkungsbereiches und der Immissionsorte, Beschreibung der Vorgehensweise, Bestimmung der Beurteilungspegel, Qualität der Prognose, Lärmschutzmaßnahmen, Zusammenfassung und Empfehlung, Erläuterung der Vorgehensweise, Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung, Fazit, Literaturverzeichnis
Baugrunduntersuchung, Bewertung der Versickerungsfähigkeit, erstellt von der Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH, 13.12.2022
Thema: Einleitung, Methodik, Baugrund, Bodenkennwerte, Wasser, Baugrundbeurteilung, Versickerungsfähigkeit, Anlagen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
Einleitung; Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen
Auswirkungen der Planung, insbesondere auf den Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Boden: Standortalternativen, Bodenbewertung; Archivfunktion; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; Baugrund, anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Bodenschutz; Ausgleichsregelung, Gutachten
Wasser: Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Versickerungsfähigkeit; Entwässerung/Versickerung
Klima/Luft: Beseitigung Ackerteilfläche, Klimagesichtspunkte
Pflanzen und Tiere: Ackerfläche, Gehölze in den Randbereichen, angrenzende Bebauung, keine gesetzlich geschützten Biotope; Beseitigung von unterschiedlichen Biotoptypen; besonders geschützte und streng geschützte Arten, Betroffenheit von Vogelarten und ggf. weiteren Arten - Regelungen dazu im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes
Landschaftsbild: Unbebaute Ackerfläche, angrenzende Bebauung, Lage im Kreuzungsbereich; Eingrünung; Plangebiet bereits zum Teil eingegrünt
Mensch: Keine signifikanten Beeinträchtigungen; Lärmtechnische Untersuchung; Immissionen aus Landwirtschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter; Denkmalschutzgesetz
Fläche: Inanspruchnahme einer Fläche aus der freien Landschaft, Ackerfläche
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen
Natura-2000-Gebiete Es befindet sich kein europäisches Schutzgebiet im Sinne von Natura 2000 (FFH-Gebiet oder EU-Vogelschutzgebiet) im räumlichen Umfeld oder in einer vorstellbaren Beeinflussung.
Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 06.01.2023
Ergebnisse Lärmtechnische Untersuchung; redaktionelle Hinweise; Niederschlagswasser, A-RW 1, Erschließung aus wasserrechtlicher Sicht nicht gesichert, Gründächer; Schmutzwasserkanal, allgemeine Hinweise; keine Altlasten
Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 25.11.2022
Keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale, § 15 DSchG
Stellungnahme der SH-Netz AG vom 09.12.2022
110-kV-Freileitung - Abstände, Lagerungen und Bepflanzungen, Schutzbereiche, Arbeiten in den Bereichen, ergänzende Hinweise
Stellungnahme des LLUR - untere Forstbehörde vom 12.12.2022
Keine Waldflächen betroffen, die Anpflanzflächen sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten, um eine waldfreie Fläche zu gewährleisten
Stellungnahme der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Stadtentwässerung AöR vom 16.12.2022
Schmutzwasser - Sammelgrube; Teilbereiche berohrt; Trinkwasser; Löschwasser
Stellungnahme des BUND vom 21.12.2022
Splittersiedlung, § 35 BauGB; Flächenverbrauch und -versiegelungen; Agrarflächen für regionale Versorgung; Alternativenprüfung; möglichst kleine Grundfläche; versickerungsfähige Parkplatzflächen, Photovoltaik, Wärmepumpe, Fassadenbegrünung; Ressourcenschutz
Stellungnahme des LBV S-H vom 13.12.2022
Anbauverbotszone; Immissionen; Emissionen
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 SDGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 03.03.2023
Amt Siek
Der Amtsvorsteher