Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: Oetjendorfer Landstraße 19, südlich der Waldstraße und Oetjendorfer Landstraße, östlich der Straße "Am Schwarzen Berg"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.06.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet Oetjendorfer Landstraße 19, südlich der Waldstraße und Oetjendorfer Landstraße, östlich der Straße "Am Schwarzen Berg", und die Begründung hierzu liegen in der Zeit
vom 15. August 2022 bis 16. September 2022
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sie finden die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz im Internet unter https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/ und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter
Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
Landschaftsplan der Gemeinde Hoisdorf
Thema: Hinsichtlich der umweltrelevanten Gesichtspunkte wurden für das gesamte Gemeindegebiet im Landschaftsplan Bestands- und Entwicklungskarten gefertigt, der naturschutzfachliche Zustand analysiert und Empfehlungen für die künftige Entwicklung erarbeitet.
Bestandsplan der Arten- und Biotoptypen
Thema: Visuelle Darstellung des Ist-Zustandes des Plangebietes
Geotechnische Stellungnahme zu den Baugrund- und Grundwasserverhältnissen, Ingenieurbüro Höppner, August 2017
Thema: Veranlassung; Untersuchungen; Untergrund- und Grundwasserverhältnisse, Bodenschichten, Grundwasserverhältnisse, Bodeneigenschaften/ Homogenbereiche, Bodenmechanische Laborversuche, Chemische Analyse, Bodenkennwerte; Gründungsmaßnahmen, unterkellerter Gebäudeteil, nicht unterkellerter Gebäudeteil, tiefer führen der Fundamente bzw. Fundamentabtreppungen, Verkehrsflächen; Ausführungstechnische Hinweise, Maßnahme zur Trockenhaltung, Bodenaustauschmaterial/ Gründungsebene/ Auffüllung, Baugrube, Baugrubensicherung, Wasserhaltung, Schutz der Böden im Bereich des Aushubplanums, Wiederverwendung des anfallenden Aushubmaterials; Versickerung von Niederschlagswasser; Anlagen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ALSE GmbH, Mai 2020
Thema: Anlass/Aufgabenstellung; Untersuchungsraum und beurteilungsrelevante Merkmale des Vorhabens, Beschreibung des Vorhabengebietes, artenschutzrechtliche Auswirkungen des Vorhabens; Bestand und Relevanzprüfung, Datengrundlage / Methode, Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Europäische Vogelarten, Insekten; Konfliktanalyse für artenschutzrechtlich relevanten Arten und Vermeidungsmaßnahmen, Säugetiere, europäische Vogelarten; Zusammenfassung, Literatur
Artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme, ALSE GmbH, Januar 2021
Thema: Anlass / Aufgabenstellung; Methode; Ergebnisse und Schlussfolgerungen; Literatur
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
Thema: Einleitung; Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen
Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung; Prüfung der Belange des Artenschutzes gemäß BNatSchG; Ausgleichsmaßnahmen; Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung; Pflanzanweisung
Auswirkungen der Planung insbesondere auf den Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch; Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Boden: Bodenbewertung; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; Archivfunktion; anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Bodenschutz; Ausgleich
Wasser: Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Versickerungsfähigkeit; Teich
Klima/Luft: Beseitigung brachliegender Fläche; Betriebsgelände bereits vorhanden, Versiegelungsgrad, Wald, Park- und Gartenflächen
Pflanzen und Tiere: Beseitigung von Biotoptypen; brachliegender Bereich, Baumbeseitigungen, Wald, versiegeltes Betriebsgelände, Prüfung Belange des Artenschutzes gem. BNatSchG, Betroffenheit von Vogelarten, Haselmaus und Fledermäusen, Eingriffsfristen, Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen
Landschaftsbild: Eingrünung; Betriebsgelände bereits vorhanden
Mensch: Keine signifikanten Beeinträchtigungen; Immissionen
Kultur- und sonstige Sachgüter: Denkmalgeschützte Bereiche, § 15 DSchG
Fläche: Flächenbeanspruchung auf einem bestehenden Betriebsgelände
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen
Natura-2000-Gebiete: Im Geltungsbereich und auf den angrenzenden Flächen des Plangebietes gibt es keine FFH-Gebiete und keine Europäischen Vogelschutzgebiete. Zu den im weiteren Umfeld befindlichen Schutzgebieten besteht kein räumlicher Zusammenhang, so dass vorhabenbedingte Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.
Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 08.03.2022
Thema: Ausgleich, Ökokonto, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Festsetzung, Versickerungsteich, Dachfläche als Gründach, Kulturdenkmale, Waldabstand, Brandschutz
Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 03.02.2022
Thema: § 15 DSchG, archäologische Kulturdenkmale
Stellungnahme des BUND und NABU vom 12.02.2022
Thema: Photovoltaik-Anlagen, Ausgleich, Ökokonto, Waldabstand
Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf vom 27.02.2022
Löschwasserversorgung, Entfernung und Zuwegung zum Hydranten, Entnahmeschacht, Aufstellfläche
Stellungnahme der AG 29 vom 02.03.2022
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung in § 2 (4) und § 2 a (2) BauGB sowie in der Anlage 1 BauGB
Stellungnahme der Hamburg Wasser vom 04.03.2022
Schmutzwasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasserversorgung, Löschwasserversorgung
Stellungnahme des LLUR - untere Forstbehörde vom 04.03.2022
Waldflächen, 30 m Waldabstand, Gebäudeteile innerhalb Waldabstand künftig wegfallend, waldtypische Gefahren
Stellungnahme des LBV S-H vom 28.02.2022
Anbauverbotszone, Aufschüttungen, Abgrabungen, Lichtquellen, Schallschutzmaßnahmen, Immissionsschutz
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom 09.03.2022
Denkmalgeschützte Sachgesamtheit „Sommersitz Waldfrieden / Landhaus Lichtensee“, Darstellung Denkmalbestand, Baulinie, Genehmigungspflicht gem. § 12 DSchG, denkmalgeschützter Freiraum.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 SDGVO), das mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 05.08.2022
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: