Bekanntmachung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der amtsangehörigen Gemeinde Hoisdorf
Die Gemeinde Hoisdorf schreibt gemäß § 47 d BImSchG den Lärmaktionsplan fort. Ziel der Planung ist die Ermittlung und Reduzierung von verkehrsbedingten Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
Die Gemeinde möchte ein möglichst gutes Ergebnis im Rahmen der Lärmaktionsplanung erzielen und gibt der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 und weitere Unterlagen in dem Zeitraum
vom 05. März bis 02. April 2018
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstr. 49, 22962 Siek während der Dienststunden
Dienstag von 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr
öffentlich aus. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage des Amtes Siek unter www.amtsiek.de einzusehen.
Während dieser Zeit können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Bis zum 13. April 2018 abgegebene Stellungnahmen werden ebenfalls in der Planung berücksichtigt.
Siek, 02.03.2018
Amt Siek/Der Amtsvorsteher