Die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf wird mit Datum 03.05.2022 öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt rückwirkend ab 01.01.2022 in Kraft.
Die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf wird mit Datum 03.05.2022 öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt rückwirkend ab 01.01.2022 in Kraft.