Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoisdorf hat in ihrer Sitzung am 22.07.2024 den Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 22.07.2024 abschließend gebilligt. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 10. November 2024 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter
Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Ergänzend sind die Dokumente ins Internet unter der Adresse www.amtsiek.de eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 08.11.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher