Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 20 2. Änderung der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: nördlich der Straße „Viehkaten“, westlich der Bebauung „Achtern Diek 41 und 43“, östlich der Bebauung „Viehkaten 2 A“ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat in der Sitzung am 24.10.2022 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Unterlagen liegen in der Zeit
vom 14. November 2022 bis 25. November 2022
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sie finden die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mamero unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 11.11.2022
Amt Siek
Der Amtsvorsteher