Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hoisdorf (Straßenbaubeitragssatzung)
Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert am 04.01.2018, und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 zuletzt geändert am 10.04.2017, hat die Gemeinde Hoisdorf in ihrer Sitzung vom 23. April 2018 die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hoisdorf (Straßenbaubeitragssatzung) beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hoisdorf (Straßenbaubeitragssatzung) vom 20.06.2016 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Siek, 24.04.2018
Gez. Dieter Schippmann
(Bürgermeister)
Siek, den 25.04.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher