Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: "nördlich der Straße 'Viehkaten', westlich der Bebauung 'Achtern Diek 41 und 43', östlich der Bebauung 'Viehkaten 2 A' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche"
Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.05.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet westlich der Straße "nördlich der Straße 'Viehkaten', westlich der Bebauung 'Achtern Diek 41 und 43', östlich der Bebauung 'Viehkaten 2 A' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche" und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 24. Juni 2024 bis 26. Juli 2024
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite eingesehen werden:
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-im-verfahren/
Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Informationen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
- Landschaftsplan der Gemeinde Hoisdorf,
- Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen,
- Baugrunduntersuchung,
- Umweltbericht (Bestandteil der Begründung),
- die eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Umweltrelevante Information |
Thema |
Landschaftsplan der Gemeinde Hoisdorf |
Hinsichtlich der umweltrelevanten Gesichtspunkte wurden für das gesamte Gemeindegebiet im Landschaftsplan Bestands- und Entwicklungskarten gefertigt, der naturschutzfachliche Zustand analysiert und Empfehlungen für die künftige Entwicklung erarbeitet. |
Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen |
Visuelle Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes. |
Baugrunduntersuchung, erstellt von der Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH, Fahrenkrug, vom 05.08.2022 |
Methodik, Baugrund, Bodenkennwerte, Grundwasser, Versickerungsfähigkeit, Lageskizze, Bohrprofile. |
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung |
Einleitung; Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen.
Auswirkungen der Planung, insbesondere auf den Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Boden: Bodenbewertung; Archivfunktion; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; Baugrund, anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch, Bodenschutz; Ausgleich.
Wasser: Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Versickerungsfähigkeit. Klima/Luft: Beseitigung einer Grünlandfläche, Anpflanzungen, Klimagesichtspunkte, Teil- und Vollversiegelungen. Pflanzen und Tiere: Beseitigung einer Grünlandfläche; Knicks, Knickbeseitigung; Ausgleich; Eingrünung. Landschaftsbild: Eingrünung; Gehölzpflanzung. Mensch: Keine signifikanten Beeinträchtigungen.
Kultur- und sonstige Sachgüter: Keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter; § 15 Denkmalschutzgesetz.
Fläche: Flächenbeanspruchung.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen. |
Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 03.04.2024 |
Innenentwicklungsmöglichkeiten. |
Stellungnahmen des Kreises Stormarn vom 08.03.2024
|
Standortalternativen, keine schädlichen Bodenverunreinigungen bekannt, vorsorgender Bodenschutz, Entwässerung, wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag, Versickerung, Grundwasser, Knickausgleich. |
Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 06.03.2024 |
Keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale, § 15 DSchG. |
Stellungnahme der Unteren Forstbehörde vom 06.03.2024 |
Keine Waldflächen betroffen, Pflege und Bewirtschaftung der unbebauten Flächen. |
Stellungnahme des LBV
|
Immissionsschutz. |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauen@amtsiek.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, wie z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Siek abgegeben werden.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gem. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB:
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Der Termin kann mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mamero unter Tel. 04107/88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de abgestimmt werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gem. § 3 Abs. 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite eingestellt: www.amtsiek.de.
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 SDGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 21.06.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher