Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Genehmigung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat zu der von der Gemeindevertretung Hoisdorf in der Sitzung am 22.07.2024 beschlossene 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Bescheid vom 22.10.2024 (Az.: IV 527-512.111-62.035 (21.Ä.)) nach § 6 Abs. 1 BauGB die Genehmigungsfiktion bestätigt. Die Genehmigung gilt damit als erteilt (§ 6 Abs. 4 BauGB).
Die Erteilung der Genehmigung im Rahmen der Genehmigungsfiktion wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Der Termin kann mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel.
04107/88 93 -0 oder per Mail unter bauen@amtsiek.de abgestimmt werden.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amtsiek.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Siek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen
(§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 01.11.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher