Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: zwischen Dorfstraße und dem Großen Teich, südlich Jungfernstieg
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Hoisdorf in der Sitzung am 23.04.2018 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet zwischen „Dorfstraße" und dem Großen Teich, südlich „Jungfernstieg", und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom
14. Mai 2018 bis zum 25. Mai 2018
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter www.amtsiek.de und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 04.05.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher