Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek
Gebiet: Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Brunsbek in der Sitzung am 29.06.2022 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek für das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf, und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom
18. Juli 2022 bis zum 05. August 2022
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die zur erneuten Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz können im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 08.07.2022
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: