Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek
Gebiet: Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunsbek hat in ihrer Sitzung am 14.09.2022 den Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 14.09.2022 abschließend gebilligt. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 30.10.2022 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet unter der Adresse www.amtsiek.de eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der 15. Änderung durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden. Ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 28.10.2022
Amt Siek
Der Amtsvorsteher