Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 10B, 3. Änderung der Gemeinde Braak
Gebiet: nordwestlich der Straße "Mittelweg", nordöstlich des Gewerbegebiets "Braaker Bogen", südöstlich der BAB 1
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.02.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10B, 3. Änderung der Gemeinde Braak für das Gebiet nordwestlich der Straße "Mittelweg", nordöstlich des Gewerbegebiets "Braaker Bogen", südöstlich der BAB 1, und die Begründung hierzu liegen in der Zeit
vom 13. März 2023 bis 14. April 2023
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz können im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mamero unter
Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
Umweltbericht zur Planung (Stand: 02.02.2023). Er ist Teil der Begründung.
Die eingegangenen Stellungnahmen (Stelln.) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren dieses Bebauungsplans insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen und die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Fläche, Klima, Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
findet sich in (1)
es werden Aussagen getroffen zu: Wohn- und Erholungsnutzung im Geltungsbereich und Auswirkungen durch optische Wirkung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
findet sich in (1)
es werden Aussagen getroffen zu: Bedeutung des Geltungsbereichs für Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien, Beeinträchtigung der Lebensraumfunktionen, Störwirkungen, artenschutzrechtliche Beurteilung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen
findet sich in (1)
es werden Aussagen getroffen zu: Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich. Auswirkungen entstehen nicht.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser
finden sich in (1)
es werden Aussagen getroffen zu: Bodentypen und –arten, Gewässer im Geltungsbereich und im Umfeld. Auswirkungen entstehen nicht.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
findet sich in (1)
es werden Aussagen getroffen zu: Luftqualität, Kleinklima im Geltungsbereich. Erhebliche Auswirkungen entstehen nicht.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
findet sich in (1)
es werden Aussagen getroffen zu: Landschaftsbild im Geltungsbereich und Umfeld. Auswirkungen durch Gebäudeerhöhung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter, kulturelles Erbe
finden sich in (1), (2) (Stelln. Archäologisches Landesamt S.-H. vom 01.09.22 und Untere Denkmalschutzbehörde vom 29.09.22)
es werden Aussagen getroffen zu: Kulturdenkmalen im Umfeld, Lage im archäologischen Interessensgebiet, allgemeine Hinweise zum Schutz der Denkmale in archäologischen Interessensgebieten.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauen@amtsiek.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 10B, 3. Änderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 SDGVO), das mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 03.03.2023
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: