Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 10B der Gemeinde Braak
Gebiet: "Alte Landstraße" (L 222), östlich der Autobahn 1, südlich des Gewerbegebiets "Braaker Bogen"
Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Braak in der Sitzung am 10.06.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10B, 2. Änderung für das Gebiet "Alte Landstraße" (L 222), östlich der Autobahn 1, südlich des Gewerbegebiets "Braaker Bogen" und die Begründung dazu können in der Zeit vom
vom 17. Juni 2024 bis 19. Juli 2024
im Internet unter https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
[1] Umweltbericht (Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung 2023); Teil der Begründung zum Bebauungsplan Stapelfeld Nr. 10 B, 2. Änderung
[2] Erläuterungstext zum Landschaftspflegerischen Begleitplan ‚A1, Ausbau der Anschlussstelle Stapelfeld‘ (Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung 2023)
[3] Fachgutachten zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange nach §§ 44 + 45 BNatSchG (KifL (Kieler Institut für Landschaftsökologie) 2021)
[4] Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 (1) BNatSchG für das FFH-Gebiet DE 2327-301 „Kammmolchgebiet Höltigbaum / Stellmoor“ (KifL (Kieler Institut für Landschaftsökologie) 2023)
[5] Unterlagen zur FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 2327-302 „Stellmoorer Tunneltal / Höltigbaum“ (KifL (Kieler Institut für Landschaftsökologie) 2023)
[6] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Stapelfeld und zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 10B der Gemeinde Braak (LAIRM Consult GmbH 2022)
[7] eingegangene Stellungnahmen (Stelln.) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren von Straßenverkehrsflächen insbesondere die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen (einschließlich menschlicher Gesundheit), Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft und auf Kultur- und Sachgüter geprüft und jeweils die festzusetzenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft aufgezeigt.
Umweltbezogene Informationen zum Umweltbelang Mensch (einschließlich menschlicher Gesundheit)
- finden sich in [1], [2], [5], [6], [7] (Stelln. Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration u. Gleichstellung 09.02.2022)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Lärm, Auswirkungen auf die Erholung
Umweltbezogene Informationen zu den Umweltbelangen Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
- finden sich in [1], [2], [3], [4], [5], [7] (Stelln. LLUR, Untere Forstbehörde Mölln 25.11.2021, Kreis Stormarn FD 55 Naturschutz 19.11.2021)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorkommen der Biotoptypen, gesetzlich geschützte Biotope; Vorkommen der Fauna insbesondere von Vögeln, Fledermäusen und Amphibien, Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme/Versiegelung, Vereinbarkeit mit den artenschutzrechtlichen Verboten, FFH-Verträglichkeit und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
Umweltbezogene Informationen zum Umweltbelang Boden
- finden sich in [1], [2]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Versiegelung, Altlastverdachtsflächen, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
Umweltbezogene Informationen zum Umweltbelang Fläche
- finden sich in [1]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Versiegelung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung
Umweltbezogene Informationen zum Umweltbelang Wasser
- finden sich in [1], [2], [5], [7] (Stelln. Kreis Stormarn, FD 34 Wasserwirtschaft 19.11.2021, Wasser- und Bodenverband Glinder Au – Wandse 16.11.2021)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Versiegelung/Bebauung, Oberflächenentwässerung, Versicherung / Rückhaltung des Oberflächenwassers, Wasserschutzgebiete, Grundwasserneubildung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
Umweltbezogene Informationen zu den Umweltbelangen Klima, Luft
- finden sich in [1]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Klimawirksamkeit, Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
Umweltbezogene Informationen zu den Umweltbelang Landschaft
- finden sich in [1], [2]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Nutzungsänderungen (Straßenverkehrsflächen, Regenrückhaltebecken) und Beseitigung landschaftsbildbestimmender Elemente, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
Umweltbezogene Informationen zu Kulturgütern und sonstigen Sachgüter
- finden sich in [1], [7] (Stelln. Archäologisches Landesamt 22.10.2021)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kulturdenkmale gem. §§2 und 8 DSchG
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an bauen@amtsiek.de abgeben.
Stellungnahmen können auch schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 19.04.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher