Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Stapelfeld
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG
Die Gemeinde Stapelfeld schreibt den Lärmaktionsplan gem. § 47d BImSchG fort. Ziel der Planung ist die Ermittlung und Reduzierung von verkehrsbedingten Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Der Entwurf wurde durch die Gemeindevertretung am 03.06.2024 gebilligt.
Die Gemeinde gibt der Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern. Zu diesem Zweck werden der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der 4. Runde in dem Zeitraum
vom 15. Juli 2024 bis zum 30. August 2024
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite eingesehen werden:
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Während der o.g. Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an bauen@amtsiek.de abgeben.
Stellungnahmen können auch schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Siek, den 12.07.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher