Bekanntmachung der Gemeinde Siek - Abstimmungsbekanntmachung
- Am Sonntag, den 25. September 2022 findet die
Abstimmung zum Bürgerbegehren Gewerbegebiet Bültbek, in der Gemeinde Siek
statt.
Die Abstimmung dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
- Für das Abstimmungsgebiet der Gemeinde Siek werden drei Abstimmungsbezirke gebildet und folgende Abstimmungsräume für die Abstimmung eingerichtet:
Abstimmungsbezirk 301
Zugehörige Straßen: Alte Landstraße 1-49a, An der Lohe, Bültbek, Bülthorst, Hauptstraße, Hinterm Dorf, Jacobsrade, Kirchenstieg, Kirchenweg, Knakenhof, Mannhagen, Ohlenhof, Papendorfer Weg, Schmiedekamp, Sieker Berg 1-12, Sieker Feld.
Der Abstimmungsraum befindet sich in 22962 Siek, Haus der Vereine, Hinterm Dorf.
Abstimmungsbezirk 302
Zugehörige Straßen: An der Rotbuche, Birkenbusch, Dohm, Fasanenweg, Fichtenweg, Großblöcken, Hansdorfer Weg, Hoisdorfer Weg, Lehmsol, Marktstraße, Neue Straße, Ohlenstücken, Weidenkamp.
Der Abstimmungsraum befindet sich in 22962 Siek, Haus der Vereine, Hinterm Dorf.
Abstimmungsbezirk 303 – Ortsteil Meilsdorf
Zugehörige Straßen: Alle Straßen im OT Meilsdorf.
Der Abstimmungsraum befindet sich in 22962 Siek, Feuerwehrgerätehaus Meilsdorf, Gutsstraße 13.
In den Abstimmungsbenachrichtigungen, welche die stimmberechtigten Personen bis zum 04. September 2022 erhalten haben, sind der Abstimmungsbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die stimmberechtigte Person zu wählen hat.
- Stimmberechtigte Personen können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind. Die stimmberechtigten Personen werden gebeten die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden. Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden.
Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme.
Die stimmberechtigte Person gibt die Stimme in der Weise ab dass sie oder er durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wie die gestellte Frage beantwortet werden soll.
Der Stimmzettel muss von der stimmberechtigten Person in einer Abstimmungskabine des Abstimmungsraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist. In der Abstimmungskabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden (§ 45 Abs. 3, Satz 2 Gemeinde- u. Kreiswahlordnung - GKWO).
- Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.
- Stimmberechtigte Personen, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung in dem Abstimmungsbezirk, für den der Abstimmungsschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk oder
b) durch Briefabstimmung
teilnehmen.
Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich bei der Abstimmungsbehörde, Bürgerbüro, Hauptstraße 49, 22962 Siek - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Abstimmungsbriefumschlag) und den unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegeben Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch bei der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Stelle abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Abstimmungsvorstand, des auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Abstimmungsbezirk zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung, dass jede briefabstimmberechtigte Person mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.
- Jede stimmberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 Gemeinde- u. Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein - GKWG).
Siek, den 07.09.2022
Gemeinde Siek
gez. Andreas Bitzer - Der Bürgermeister als Gemeindeabstimmungsleiter