Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
über die Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl in den amtsangehörigen Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld am 14. Mai 2023
Die Wahl der Gemeindevertretungen der Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld findet am Sonntag, den 14. Mai 2023, zusammen mit der Wahl zum Kreistag des Kreises Stormarn (Kreiswahl) statt.
Wahlkreiseinteilung
Nach Beschluss des Gemeindewahlausschusses am 20. Oktober 2022 wurde das Wahlgebiet der Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 gemäß § 15 in Verbindung mit § 9 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz wie folgt eingeteilt:
Braak: Die Gemeinde Braak bildet einen Wahlkreis.
Brunsbek: Die Gemeinde Brunsbek bildet einen Wahlkreis.
Hoisdorf: Die Gemeinde Hoisdorf bildet folgende 3 Wahlkreise
Wahlkreis Hoisdorf 1 mit je 1157 Einwohnern :
Am Rühmen, Baggerkuhle, Baumhofredder, Birkenweg, Fasanenweg, Meisenweg, Oetjendorfer Landstraße 18, 19 b, 20, 25-35 (ungerade Hausnummern), 15-19 (ungerade Hausnummern), Schewenhorst, Schierenplack, Schwarzenbrooker Weg, Tannenweg, Uferweg, Waldstraße
sowie
Ortsteil Oetjendorf, Fürstenhorst, Fürstenkaten, Sprenger Weg 28-30.
Wahlkreis Hoisdorf 2 mit 1153 Einwohnern:
Achtern Diek 31-91, Am Eichenhain, Am Schwarzen Berg, An der Buschkoppel, An der Immenkoppel, Bradenhoff, Buchenweg, Immenhagen, Kastanienallee, Oetjendorfer Kirchenweg, Rodelberg, Schwarzer Weg, Viehkaten
Wahlkreis Hoisdorf 3 mit 1304 Einwohnern:
Aalfang, Achtern Diek 9-30, Am Bocksberg, Am Bosselbohm, Am Dorfmuseum, Bahnhofstraße, Baumkaten, Bornbek, Dorfstraße, Fuhrwegen, Gölmer Weg, Gottesgabe, Heidkoppel, Jungfernstieg, Kort Twiet, Krütz, Ladestraße, Lunken, Moorweg, Oetjendorfer Landstraße 1-5a, Schultwiete, Sieker Berg, Sprenger Weg 1-55 (ungerade Hausnummern),
Sprenger Weg 2-20 (gerade Hausnummern) , Thie, Wastenfelder Redder, Wulfsmoor
Siek: Die Gemeinde Siek bildet einen Wahlkreis.
Stapelfeld: Die Gemeinde Stapelfeld bildet einen Wahlkreis.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Ich fordere Sie hiermit gemäß § 22 Gemeinde- und Kreiswahlordnung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 auf.
Gemäß §§ 8, 9 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes sind in den amtsangehörigen Gemeinden zu wählen:
Braak: Gemeindevertreter/innen insgesamt 11
unmittelbare Vertreter/innen 6
Listenvertreter/innen 5
Brunsbek: Gemeindevertreter/innen insgesamt 13
unmittelbare Vertreter/innen 7
Listenvertreter/innen 6
Hoisdorf: Gemeindevertreter/innen insgesamt 17
unmittelbare Vertreter/innen 9
Listenvertreter/innen 8
Siek: Gemeindevertreter/innen insgesamt 13
unmittelbare Vertreter/innen 7
Listenvertreter/innen 6
Stapelfeld: Gemeindevertreter/innen insgesamt 13
unmittelbare Vertreter/innen 7
Listenvertreter/innen 6
Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge müssen
bis spätestens Montag, 20. März 2023, 18:00 Uhr,
beim Amt Siek, Zimmer 9 oder 14, Hauptstraße 49, 22962 Siek, schriftlich eingereicht werden. Eine Verlängerung dieser Einreichungsfrist ist nicht möglich.
Aus diesem Grund empfehle ich, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Unmittelbare Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreter/innen (unmittelbare Wahlvorschläge) können einreichen:
- Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien)
- Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen)
- Wahlberechtigte (Einzelbewerber/innen)
Listenwahlvorschläge
Listenwahlvorschläge können nur Parteien und Wählergruppen einreichen. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder Parteien noch Wählergruppen, noch Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.
Anzahl der Wahlvorschläge
Eine Partei oder Wählergruppe kann für jeden Wahlkreis der Gemeinden nur einen unmittelbaren Wahlvorschlag und einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerber/innen auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt.
Einzelbewerber/innen können nur einen unmittelbaren Wahlvorschlag einreichen.
Gesetzliche Bestimmungen
Bestimmungen, die bei der Einreichung von Wahlvorschlägen beachtet werden müssen, ergeben sich aus
- dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 999) und
- der Gemeinde- und Kreiswahlordnung vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 747), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. August 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 663).
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen) wählbar.
Die wahlrechtlichen Bestimmungen sind zwingende Vorschriften. Es ist Aufgabe der Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten, für die Ordnungsmäßigkeit der von ihnen eingereichten Wahlvorschläge zu sorgen.
Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich.
Wahlvordrucke
Die amtlichen Wahlvordrucke stehen auf der Seite Kommunalwahl 2023 zum Download bereit.
Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich gerne an das
Amt Siek, Hauptstr. 49, 22962 Siek, Tel.: 04107-8893-0 oder E-Mail: wahl@amtsiek.de
Siek, den 20.10.2022
Susanne Kühl
Gemeindewahlleiterin