Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig Holstein (StrWG) vom 25. November 2003, zuletzt geändert am 03.05.2022 (GVOBL 622).
Die Gemeinde Siek als Trägerin der Straßenbaulast widmet hiermit gemäß § 6 StrWG folgende Straße dem öffentlichen Verkehr: Hansdorfer Weg (Gemarkung Siek, Flur 1, Flurstück 208 und 196 sowie Flurstück 416,417 und 425 und Flur 2, Flurstück 148). Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a als Gemeindestraße ohne Beschränkungen.
Die in der beigefügten Karte blau markierte Fläche wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG als sonstige öffentliche Straße mit der Beschränkung auf die Benutzungsarten „Fußgänger“ und „Fahrradfahrer“ umgewidmet.
Die betreffende Straße ist in der beigefügten Karte farbig markiert.
Inkrafttreten:
Die Allgemeinverfügung, bzw. Widmung gilt mit Ablauf des Tages als bewirkt, an dem die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung, bzw. Widmung im Internet unter www.amtsiek.de verfügbar ist.
Begründung:
Die Straße benötigt aus verkehrsrechtlichen Gründen eine Widmung. Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde Siek über die Widmung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Siek, 23.05.2023
Amt Siek, der Amtsvorsteher