Satzung über die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „Abwasserverband Siek“ (Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl-H. 2003, 122) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, 57) und der §§ 1, 2, 6, 8, 9 und 9 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, 27) und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. 1990, 545), jeweils in den aktuellen Fassungen, wird nach Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Abwasserverband Siek“ vom 25.10.2022 folgende 5. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
- 15 Absatz 8 erhält folgende Fassung:
- Laufende Benutzungsgebühren:
Die laufenden Benutzungsgebühren betragen je Kubikmeter:
a) „bei Ableitung des Schmutzwassers über das Kanalnetz in die Abwasseranlage € 2,99“
b) bei Abfahren des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben € 18,69
c) bei Abfahren des Abwassers aus Hauskläranlagen € 22,15 - Daneben wird für die Nr. 1 b) und 1 c) eine Grundgebühr nach der Anzahl der Grundstücksentsorgungen (Abfuhr) erhoben. Sie beträgt je Abfuhr bei
a) abflusslosen Sammelgruben € 32,13
b) Hauskläranlagen € 47,33
Darüber hinaus werden folgende Zusatzgebühren erhoben:
c) je vergeblicher Anfahrt: € 83,76
d) Schlauchgebühr für eine Schlauchlänge > 30 m € 1,55 pro m - Abwasserabgaben:
Die Gebühr nach Nr. 1 c) umfasst bei der Entleerung der Hauskläranlagen die Abwälzung der vom Verband anstelle der Kleineinleiter gezahlten Abwasserabgabe.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Siek, 28.11.2022
(Dieter Schippmann)
Verbandsvorsteher