Baumschutz / Baumfällung
Der Erhalt oder die Fällung von Bäumen auf privaten oder öffentlichem Grund, ist ein stets aktuelles Thema in den Gemeinden des Amtsgebietes. Gern möchten wir Sie über das Thema Baumschutz und Baumfällung informieren.
Unsere Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere und Pflanzen, beleben und gliedern das Ortsbild der Gemeinden und dämpfen dabei den Lärm. Zur Sicherung des Baumbestandes bedarf es deshalb insbesondere in stärker besiedelten Räumen und entlang von Straßen und Wegen mitunter eines besonderen Schutzes. Dabei sind Pflegeschnitte und auch mitunter die Fällung von erkrankten Bäumen, ebenso für den Erhalt eines gesunden Baumbestands erforderlich.
Ob die Fällung eines Baumes einer naturschutzrechtlichen Genehmigung des Kreises Stormarn bedarf, hängt u. a. von der Größe und dem Standort des Baumes sowie dem Zeitpunkt der Fällung ab. Zur Beurteilung dienen nachfolgende Kriterien:
- Landschafts- oder ortsbildprägend ist ein Baum in der Regel ab einem Stammumfang von 2 m oder Durchmesser von 60 cm, gemessen in 1 m Höhe.
- Bäume in Alleen sind als Biotope besonders gesetzlich geschützt.
- Bäume und andere Gehölze im Uferbereich von Gewässern stehen unabhängig von ihrer Größe als Biotop unter besonderem gesetzlichem Schutz.
- Im Bereich der eigenen Bebauungspläne können die Gemeinden und Städte Bäume als erhaltenswert festsetzen. Ausgleichsmaßnahmen können auferlegt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn, als zuständige Genehmigungsbehörde, bietet auf ihrer Internetseite weiterführende Informationen zum Thema Baumschutz /Baumfällung an, unter anderem den Antragsvordruck zur Baumfällung.