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Förderung Radverkehr
© Andreas Hermsdorf / pixelio.deÜber das Haushaltsbegleitgesetz 2024 wurde der § 33 a FAG (Finanzausgleichsgesetz) eingeführt. Kreise und Gemeinden erhalten im Jahr 2024 zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung des Radverkehrs (Kreise 12 Millionen, Gemeinden 8 Millionen Euro). Die Verteilung erfolgt über einen festen Verteilungsschlüssel.
- Die Mittel müssen in 2024 verwendet werden. Sie sind nicht ins nächste Jahr übertragbar.
- Es muss sich um neue/zusätzliche Maßnahmen handeln.
- Es sind nur investive Maßnahmen möglich.
Im Amtsgebiet Siek werden die einmaligen Fördermittel wie folgt eingesetzt:
- Die Gemeinde Brunsbek hat an den Schulbushaltestellen Fahrradbügel aufgestellt.
- Die Gemeinde Hoisdorf wird einen Fahrradunterstand an der Waldstraße gegenüber der Schule errichten.
- Die Gemeinden Braak, Siek und Stapelfeld haben die Zuweisungen auf das Amt übertragen. Am Amtsgebäude wurde nun eine Fläche gepflastert, damit eine E-Ladestation für E-Bikes und ein Fahrradunterstand für Besucher des Amtes bzw. die Öffentlichkeit errichtet werden können.
Weitere Informationen zum § 33 a FAG erhalten Sie hier.
Dokumente
Hintergründe zum § 33 a FAG (481 kB) |
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