Hilfe für Menschen aus der Ukraine
Das Amt Siek erhält in diesen Tagen viel Resonanz zum Thema Ukraine. Die wichtigsten Informationen z.B. im Umgang mit geflüchteten Personen, deren Unterkunft, Anmeldemöglichkeiten, Spenden etc. möchten wir Ihnen kurz zusammenfassend hier aufgeben und Ihnen den Zugang zu den richtigen Portalen und Ansprechpartnern vermitteln.
Wichtiges zusammengefasst:
Flüchtlinge, die noch keine Unterkunft haben und nicht gemeldet sind, müssen zunächst in die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Schleswig-Holstein in Neumünster.
Erstaufnahmeeinrichtung
Haart 148
24539 Neumünster
Hier erfolgt u. A. ein Gesundheitscheck, sowie die zentrale Erfassung und Verteilung der Personen.
Flüchtlinge, die bereits im Amtsgebiet privat eine Unterkunft haben, müssen ihren Wohnsitz im Amt Siek anmelden, damit entsprechende Aufenthaltserlaubnisse sodann über die Ausländerbehörde in der Kreisverwaltung Stormarn erteilt werden können und u. A. Sozialleistungen an die Personen erfolgen. Kapazitäten zur Anmeldung dieser Personen werden kurzfristig in der Amtsverwaltung geschaffen.
Ansprechpartner/in
Frau S. Saalfeld | |
Amt Siek, Zimmer 12 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-220 E-Mail: Zum Kontaktformular |