Mütterpflegerin - was ist das?
Was genau macht eine Mütterpflegerin?
Die Aufgaben der Mütterpflegerin sind ganz unterschiedlich und richten sich nach den Bedürfnissen der Familien. "Die Mutter bemuttern" ist hierbei das Schlagwort, denn es geht darum, dass die Mutter wieder zu sich und ihrem Bauchgefühl kommt und gestärkt aus der Zeit hervor geht. Daher sind Gespräche über Themen die die Mutter und auch die Familie bewegen ganz wichtig. Das Schaffen von Auszeiten für die Mutter in denen sie z. B. mal in Ruhe und alleine duschen gehen kann, oder auch mal tagsüber etwas Schlaf nachholen kann.
Die Mütterpflegerin führt keine medizinischen Handlungen durch und stellt keine Diagnosen. Damit ist die Tätigkeit deutlich von der Versorgung durch Hebammen abgegrenzt, ergänzt diese aber sinnvoll. Der jeweilige Bedarf wird von der Mütterpflegerin individuell mit der jungen Mutter abgestimmt.
Kochen, mit dem Baby spazieren gehen, Einkaufen für die Familie, Wäsche abhängen, Betten beziehen ... all diese Dinge können die Familien entlasten, da sie sich so auch ohne den "Alltag" auf ihre Babys konzentrieren können und damit meistens zu neuer innerer Gelassenheit und Ruhe finden.
Wie kommt eine Mütterpflegerin in eine Familie?
Eine Mütterpflegerin kann auf unterschiedliche Wege in eine Familie kommen.
- Die Familie sucht sich eine Mütterpflegerin "privat", für ein schönes Wochenbett, da sie z. B. bereits ein Kind hat und nun die Geburt des zweiten Kindes ansteht.
- Durch Institutionen wie die SchreiBabyAmbulanz oder den SVS wird der Bedarf bei einer Familie mit Baby (z. B. aufgrund eines "Schreibabys" , einer Postpartalen Depression, starken Rückenschmerzen, Mehrlingsgeburt ....)
- Familien mit etwas größeren Kindern, in denen die gesamte Familienkonstellation etwas Unterstützung benötigt (z.B. Alleinerziehende).
Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden. Dort wird eine Mütterpflegerin wie eine Haushaltshilfe beantragt und kann in der Regel für 4-8 Wochen genehmigt werden. Verlängerungen sind im Einzelfall auch möglich. Im Zusammenhang mit der Geburt sind die Familien zuzahlungsbefreit.
Weiterbildung zur Mütterpflegerin
Die Gesellschaft für Geburtsvorbereitung - Familienbildung und Frauengesundheit e.V. (kurz: GfG) bietet diese Weiterbildung an. Teilnahmevoraussetzungen sind u. a. mindestens 30 Jahre alt sowie mindestens eine eigene Geburt. Weitere Infos zum Beispiel zu Kosten und Dauer der Weiterbildung finden Sie hier in einem Flyer oder direkt auf der Homepage der GfG.
Ansprechpartner/in
Frau I. Burkhardt | |
Familienzentrum Amt Siek/ Gemeinde BarsbüttelTelefon: 040 5701873413 Mobil: 0152 34365176 E-Mail: Zum Kontaktformular |