Daten des Nutzungsberechtigten:
Ablauf des Nutzungsrechts auf dem Friedhof Siek
Verlängerung des Nutzungsrechts in Jahren
Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist um mindestens 3 Jahre möglich.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig gem. der jeweils aktuellen Friedhofsgebührensatzung. Diese finden Sie hier.
Ich gebe das Nutzungsrecht an den Zweckverband Friedhof Siek zurück.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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