Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Winterdienst
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Rechtsgrundlage
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Ansprechpartner/in
Herr H. Hagendorf | |
Amt Siek Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-330 E-Mail: Zum Kontaktformular | |
Herr I. Izetov | |
Amt Siek, Zimmer 7 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-331 E-Mail: Zum Kontaktformular |
Infobereich
Aktuelle Meldungen
21.12.2024 Einladung zum Neujahrsempfang Brunsbek 2025
19.12.2024 Neues aus den Gremien im November 2024
13.12.2024 Zahlung der Grundsteuerbeträge ab 2025