Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Ansprechpartner/in
Frau U. Lange | |
Amt Siek, Zimmer 11 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-224 E-Mail: Zum Kontaktformular |
Externe Behörden
Kreisverwaltung des Kreises StormarnMommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe Telefon: 04531 1600 Telefax: 04531 84734 E-Mail: info@kreis-stormarn.deHomepage: http://www.kreis-stormarn.de | Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwochs geschlossen |
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