Amt Siek

Kopfbereich / Header

Hauptnavigation

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen

Allgemeine Informationen

Bestimmte Bauvorhaben sind nach § 62 Abs.1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) genehmigungsfrei gestellt, jedoch anzeigepflichtig.

Ein Bauvorhaben kann nur genehmigungsfrei gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 Abs.2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) erfüllt sind.

Von der Genehmigungsfreistellung sind grundsätzlich Sonderbauten (§ 51 LBO) sowie Bauvorhaben bei denen eine gefahrträchtigte Nähe zu einem Störfallbetrieb besteht oder bei denen die Gemeinde das Verfahren in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO überleitet, ausgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie zeitgleich an die Kreise oder kreisfreien Städte (untere Bauaufsichtsbehörden).

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Bauvorhaben, die unter die Regelungen der Genehmigungsfreistellung fallen, darf einen Monat nach Einreichung der erforderlichen Bauvorlagen mit dem Bau begonnen werden. Dies gilt nicht für Bauvorhaben, bei denen die untere Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn untersagt oder die Gemeinde das Durchführen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 63 LBO erklärt hat.

Wenn Abweichungen sowie Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich sind, darf mit den Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn dem zu stellenden schriftlichen Antrag entsprochen worden ist.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau E. Oltmann
Amt Siek, Zimmer 6 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-310
E-Mail: Zum Kontaktformular
Frau A. Mamero
Amt Siek, Zimmer 6 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-311
E-Mail: Zum Kontaktformular
zuklappenExterne Behörden
Kreisverwaltung des Kreises StormarnMommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 1600
Telefax: 04531 84734
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­kreis-stor­marn.de

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr,
zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr,
Mittwochs geschlossen 
zurück

Infobereich

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen zeigen