Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 71 SGB XII
Ansprechpartner/in
II.1 Sachgebiet Soziales | |
Amt Siek Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-0 E-Mail: Zum KontaktformularHomepage: https://www.amtsiek.de/termine | Die Verwaltung ist für Sie nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen online einen Termin.
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Frau K. Geissler | |
Amt Siek Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-221 E-Mail: Zum Kontaktformular |
Externe Behörden
Kreis Stormarn, EingliederungshilfeMommsenstraße 11 23843 Bad Oldesloe Telefon: 04531 16010-04 Homepage: http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/3/31/AnsprechpartnerFD31.pdf |
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