Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
- Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), wenn es um die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer geht.
- Einschlägige Fachschule, wenn es um den Erwerb der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)“ geht.
- Kreis oder kreisfreie Stadt (Veterinäramt), wenn es um eine tierschutzrechtliche Erlaubnis geht
Voraussetzungen
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
Welche Gebühren fallen an?
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.
Ansprechpartner/in
Frau S. Saalfeld | |
Amt Siek, Zimmer 12 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-220 E-Mail: Zum Kontaktformular |
Externe Behörden
Kreisverwaltung des Kreises StormarnMommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe Telefon: 04531 1600 Telefax: 04531 84734 E-Mail: info@kreis-stormarn.deHomepage: http://www.kreis-stormarn.de | Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwochs geschlossen |
Externe Ansprechpartner/in
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK) Fackenburger Allee 2 23554 Lübeck, Hansestadt Telefon: 04516006-0 Telefax: 04516006-999 E-Mail: ihk@ihk-luebeck.deÖffnungszeiten:
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