Wenn Sie Eigentümer:in eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut), Inhaber:in eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind oder Ihnen ein Erbbaurecht an einem Grundstück zusteht, müssen Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) an das Finanzamt übermitteln, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.
Auch wenn Sie das Grundstück im Laufe des Jahres 2022 verkauft haben, sind Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Entscheidend ist, wer am 1. Januar 2022 Eigentümer:in des Grundstücks war. Haben Sie mehrere Grundstücke? Dann müssen Sie für jedes Grundstück eine eigene Erklärung abgeben.
Alle Eigentümer:innen sind aufgefordert eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Das ist seit dem 1. Juli 2022 möglich. Die Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Sie ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Weitere Informationen sind hier zu finden:
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein
Informationsschreiben:
Die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung hat damit begonnen, den Eigentümer:innen von Grundbesitz ein Informationsschreiben über die Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht zuzusenden. Dieses Schreiben wird im Juli nach und nach versendet.
Hinweis: Die Informationsschreiben werden bei mehreren Eigentümern:innen (z. B. bei Ehegatten) aus technischen Gründen nur an die im Datensatz zuerst aufgeführte Person versendet. In den Daten der Finanzverwaltung sind dennoch alle Eigentümer:innen hinterlegt. Eine Mitteilung an das Finanzamt ist daher nicht notwendig.